Fragen & Antworten
Hier haben wir einige der wichtigsten Fragen und Antworten rund um Realita, Anbauvereinigungen (oder auch Cannabis Social Clubs - CSC), verantwortungsbewussten Umgang mit Cannabis und dem neuen Cannabisgesetz festgehalten. Falls du weitere Fragen hast, melde dich gerne auf unseren Social Media Kanälen oder schreib uns eine Mail an hi@realita.social.
Realita e.V. ist ein offizieller, eingetragener Verein und besteht aktuell aus 8 Gründungsmitgliedern. Eine Anbaugenehmigung ist davon unabhängig und kann seit dem 01. Juli beantragt werden. Aktuell arbeiten wir daran, eine passende Immobilie zu finden und anschließend unseren Genehmigungsantrag erneut einzureichen. Sobald es etwas Neues gibt, erfahrt ihr das auf unserer Webseite und Social-Media Kanälen.
Das ist ausgeschlossen. Beim Eintritt in unseren Verein musst du eine Erklärung abgeben, in der du uns bestätigst, in keiner anderen Anbauvereinigung angemeldet zu sein. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe. Zudem umfasst eine Mitgliedschaft eine Mindestdauer von 3 Monaten.
Wir verfügen aktuell noch nicht über einen Aufenthalts- und Veranstaltungsort. Unser Verein sucht derzeit eine passende Vereinsfläche in Brandenburg, insbesondere im Umkreis von ca. 50 Kilometern rund um Spremberg (03130). Geeignete Gewerbe- oder Mischflächen sind von besonderem Interesse für uns.
Aktuell haben wir noch keine festen Öffnungszeiten und planen unsere Mitglieder in diesen Prozess mit einzubinden. Wir gehen davon aus, nachmittags zu öffnen und zum frühen Abend zu schließen.
Nein. Die Regelungen im Bezug auf den Konsum von Cannabis in Social Clubs (CSC) sind streng. Weder in unseren Vereinsgebäuden, noch im Umkreis von 200 Metern darf Cannabis konsumiert werden. Ebenfalls sind mindestens 100 Meter Abstand zu Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen, wie Spielplätze, zu halten. Siehe dazu auch die bubatzkarte.de
Eine Mitgliedschaft ist an die Beitragsordnung unseres Vereins gebunden. Darin ist ein monatlicher Grundbeitrag geregelt, eine Aufnahmegebühr und weitere Umlagen. Beiträge und Rechte einer Mitgliedschaft greifen erst, wenn ein Antrag offiziell von uns überprüft und bestätigt wurde. Bei der Eintragung auf unserer Warteliste entstehen keinerlei Kosten. Zudem verpflichtet eine Eintragung auch nicht zur Mitgliedschaft.
Dazu gibt es aktuell noch keinen festen Termin. Der Anbau hängt von unserer Genehmigung als Anbauvereinigung ab, sowie der Fertigstellung von allen notwendigen Umbaumaßnahmen. Einen ersten Antrag zur Genehmigung hatten wir bereits eingereicht, mussten diesen jedoch zurückziehen. Wir befinden uns nun erneut auf der Suche nach einer passenden Immobilie. Sobal die Anbaufläche gefunden wurde, können wir unseren Antrag erneut einreichen. Wir gehen von einer vergleichsweisen kurzen Bearbeitungszeit aus, da wir unsere vorherigen Konzepte großteilig wiederverwenden können. Dennoch werden wir frühstens April 2026 mit dem Anbau beginnen können.
Das Cannabisgesetzt umfasst Vorschriften für die maximale Menge an Cannabis die weitergegeben werden darf. Daher darf pro Besuch maximal 25g weitergegeben werden und pro Monat maximal 50g. Die Abgabe in unserem Verein wird voraussichtlich auf 25g pro Woche (7 Tage) zusätzlich begrenzt. Wir nehmen aktuell nur Mitglieder auf, die das 21. Lebensjahr erreicht haben. Personen zwischen 18 und 21 unterliegen anderen Vorgaben. Bitte beachte ebenfalls, dass du nicht mehr als 25g im öffentlichen Raum bei dir tragen darfst.
Du musst mindestens das 21. Lebensjahr erreicht haben. Keine Ausnahmen. Jedes Mitglied unseres Verein, dass unter Verdacht gerät, Cannabis weiterzugeben oder zu verkaufen, wird umgehend aus unserem Verein ausgeschlossen.
Wir haben uns explizit für eine Anhebung des Mindestalter von 18 auf 21 Jahren ausgesprochen. Cannabis kann die Entwicklung von Jugendlichen (unteranderem die Gehirnentwicklung) beeinflussen. Zudem gehen wir davon aus, dass Personen ab 21 Jahren verantwortungsbewusster mit Cannabis umgehen können, als noch mit 18 Jahren. Siehe auch den Beitrag über Cannabiskonsum bei jüngeren Menschen
Nein. Weder verfügen wir über eine notwendige Genehmigung, noch bauen wir Cannabis für rein medizinische Zwecke an (nach Medizinal Cannabisgesetz - MedCanG). Falls du ein Rezept für Cannabis hast, löse dies in einer entsprechenden Apotheke ein. Anbauvereinigungen werden Genehmigungen lediglich nach dem Konsum Cannabisgesetz (KCanG) erteilt.
Alle offiziellen Informationen zum Cannabisgesetz kannst du auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums einsehen:
Cannabisgesetz (KCanG)
Informationen zur neusten Verordnung und Umsetzung des Cannabisgesetz in Brandenburg können hier abgerufen werden:
Ankündigung Cannabis-Verordnung lavg.brandenburg.de
Falls du Probleme im Umgang mit Cannabis oder deinem Konsum feststellst, helfen wir dir gerne weiter. Schreib uns eine Mail oder sprich uns vor Ort an. Du kannst dich auch direkt und auch anonym an unseren Sucht- und Präventionsbeauftragten wenden (hilfe@realita.social). Wir bieten offene Gespräche und möchten auch einen Austausch von Erfahrungen und Empfehlungen zwischen unseren Mitgliedern fördern. Desweiteren stellen wir gerne Kontakt zu anerkannten Beratungsstellen her, die gezielt unterstützen und dich ebenfalls begleiten können, auch außerhalb von unserem Verein.
Diese Webseite dient ausschließlich der Information und Aufklärung über Cannabis, die Teil-Legalisierung in Deutschland und uns als Verein. Sie stellt keine Werbung für den Erwerb oder Konsum von Cannabis dar. Wir möchten zudem ausdrücklich darauf hinweisen, dass Cannabis eine psychoaktive Substanz ist. Der Konsum bringt gesundheitliche Risiken mit sich und sollte verantwortungsbewusst erfolgen.